{"id":254,"date":"2018-04-30T17:12:17","date_gmt":"2018-04-30T17:12:17","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bseinzelh.musin.de\/mitte\/?page_id=254"},"modified":"2018-05-01T10:23:59","modified_gmt":"2018-05-01T10:23:59","slug":"hausordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bseinzelh.musin.de\/mitte\/hausordnung\/","title":{"rendered":"Hausordnung"},"content":{"rendered":"<h3><strong>Vorwort<\/strong><\/h3>\n<p>Ein reibungsloses Zusammenleben in der Schule ist nur dann gew\u00e4hrleistet, wenn alle Beteiligten aufeinander R\u00fccksicht nehmen und bereit sind, das Eigeninteresse dem Gesamtinteresse unterzuordnen und die notwendigen Regelungen aktiv mitzutragen.<\/p>\n<p>Zust\u00e4ndig und verantwortlich f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Bestimmungen sind in erster Linie Schulleitung und Lehrkr\u00e4fte. Sie werden alles daransetzen, die Sch\u00fcler\/innen vor Schaden zu bewahren und ihrer Pflicht gegen\u00fcber der Stadt M\u00fcnchen, Sachsch\u00e4den zu vermeiden, nachzukommen.<\/p>\n<h3><strong>Aufenthalt auf dem Schulgel\u00e4nde<\/strong><\/h3>\n<p>Zum Aufenthalt sind berechtigt:<\/p>\n<ul>\n<li>Sch\u00fcler\/innen, Lehrkr\u00e4fte, Schulleitung, Erziehungsberechtigte, Vertreter der Schulaufsicht und des Schulaufwandtr\u00e4gers, Verwaltungspersonal, Reinigungspersonal, beauftragte Lieferanten und Vertreter von Firmen.<\/li>\n<li>schulfremde Personen nur mit Genehmigung des Schulaufwandtr\u00e4gers in Abstimmung mit der Schulleitung (z. B. Presse, Rundfunk, Fernsehen)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Schulhaus ist ge\u00f6ffnet: Montag bis Freitag von <strong>7:00 Uhr<\/strong> bis <strong>17:00 Uhr<\/strong>.<\/p>\n<p>Aufsperren und Schlie\u00dfen der Lehrs\u00e4le und Fachlehrs\u00e4le erfolgt mit Unterrichtsbeginn bzw. \u2013ende. Alle Unterrichtsr\u00e4ume werden nach dem Unterricht oder ihrer Benutzung durch die Lehrkr\u00e4fte verschlossen. Die Schl\u00fcssel d\u00fcrfen Sch\u00fclern\/innen nicht \u00fcberlassen werden.<\/p>\n<p>Sch\u00fcler\/innen halten sich auf:<\/p>\n<ul>\n<li>w\u00e4hrend des Unterrichts in Lehrs\u00e4len, Fachlehrs\u00e4len, Sporthallen, Sportanlagen<br \/>\nnicht ohne Erlaubnis auf den G\u00e4ngen, Toiletten und in der Kantine,<\/li>\n<li>w\u00e4hrend der Pausen im Pausenhof, in der Pausenhalle, in der Kantine, in den G\u00e4ngen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nach dem Unterricht haben die Sch\u00fcler\/innen das Schulhaus unverz\u00fcglich zu verlassen.<\/p>\n<p>Die \u00d6ffnungszeiten des <a href=\"http:\/\/www.bseinzelh.musin.de\/mitte\/sektretariat\/\"><strong>Sekretariats<\/strong><\/a> (3.Stock, Zimmer 3.31) f\u00fcr Sch\u00fcler\/innen sind angeschlagen.<\/p>\n<p>Stundeneinteilung und Pausen sind laut Hauptstundenplan der im Schulhaus untergebrachten Schulen geregelt.<\/p>\n<h3><strong>Ordnung und Sicherheit<\/strong><\/h3>\n<p>Auf dem gesamten Schulgel\u00e4nde (Innen- und Au\u00dfenbereich) herrscht Rauchverbot.<\/p>\n<p>Das Geb\u00e4ude darf nur \u00fcber den Haupteingang (Lindwurmsra\u00dfe) oder \u00fcber den direkten Pausenhofeingang betreten bzw. verlassen werden. Der Ein- und Ausgang im Nord- und S\u00fcdfl\u00fcgel d\u00fcrfen nur in Notf\u00e4llen (z. B. Feueralarm) benutzt werden. Diese T\u00fcren sind von innen mit einer Fluchtvorrichtung versehen. Daraus ergibt sich, dass die Treppenh\u00e4user im Nord- und S\u00fcdfl\u00fcgel nur bis zum Erdgeschoss betreten werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>In allen R\u00e4umen und R\u00e4umlichkeiten der Schulhausanlage einschlie\u00dflich ihrer Au\u00dfenanlage ist jede Art\u00a0 von Verschmutzung zu vermeiden. Abf\u00e4lle sind nur in die entsprechenden Abfalleimer zu deponieren. Die M\u00fclltrennung ist zu beachten. W\u00e4nde, Mobiliar, Lehr- und Lernmittel d\u00fcrfen nicht beschriftet oder bemalt werden. Die Toiletten sind sauber zu halten.<\/p>\n<p>Bei vors\u00e4tzlicher Verunreinigung der Schulanlagen k\u00f6nnen Reinigungsgeb\u00fchren von den Verursacher\/innen erhoben werden.<\/p>\n<p>Die Tiefgarage darf von Sch\u00fclern\/innen nicht benutzt werden. Sonderregelungen f\u00fcr Behinderte m\u00fcssen bei der Schulleitung beantragt werden.<\/p>\n<ul>\n<li>Aush\u00e4nge (Plakate usw.) bed\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich der Genehmigung der Schulleitung.<\/li>\n<li>Die Sch\u00fcler\/innen verlassen zum Unterrichtsende die Unterrichtsr\u00e4ume nach Anweisungen der Lehrkraft in einem ordentlichen Zustand.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr die Schulsportanlagen gilt eine besondere Benutzerordnung.<\/p>\n<p>Um Unf\u00e4llen vorzubeugen, ist insbesondere untersagt:<\/p>\n<ul>\n<li>das Verlassen der Schulanlage w\u00e4hrend des Unterrichts oder in den kurzen Pausen ohne Erlaubnis<\/li>\n<li>das Mitbringen von Tieren, gef\u00e4hrlichen Gegenst\u00e4nden oder elektro- bzw. gastechnischer Gegenst\u00e4nde<\/li>\n<li>das Bedienen von Maschinen oder elektrischen Ger\u00e4ten ohne Aufsicht<\/li>\n<li>das Befahren des Schulgel\u00e4ndes mit dem Fahrrad oder einem anderen Fahrzeug<\/li>\n<li>die Gef\u00e4hrdung der eigenen Person oder anderer durch gewaltt\u00e4tiges, fahrl\u00e4ssiges und unfalltr\u00e4chtiges Verhalten jeglicher Art (laufen, sto\u00dfen, rempeln, Gegenst\u00e4nde werfen usw.)<\/li>\n<li>auf Glatteis schlittern, Barfuss laufen usw.<\/li>\n<li>das Benutzen von Sportger\u00e4ten aller Art (Kickboards, Inlineskater, Skateboards usw.<\/li>\n<li>auf dem gesamten Schulgel\u00e4nde (einschlie\u00dflich Vorplatz Lindwurmstra\u00dfe)<\/li>\n<li>der Genuss alkoholischer Getr\u00e4nke und sonstiger Rauschmittel innerhalb der Schulanlage<\/li>\n<li>das \u00d6ffnen und Schlie\u00dfen der Fenster ohne Anweisung der Lehrkraft<\/li>\n<li>das Hinauslehnen aus den Fenstern und das Sitzen auf den Fensterb\u00e4nken<\/li>\n<\/ul>\n<p>Aus Sicherheitsgr\u00fcnden ist das Geb\u00e4ude video\u00fcberwacht.<\/p>\n<h3><strong>Verbot von Mobiltelefonen und digitalen Aufzeichnungsger\u00e4ten<\/strong><\/h3>\n<p>Um einen st\u00f6rungsfreien Unterricht zu gew\u00e4hrleisten und die Pers\u00f6nlichkeitsrechte zu sch\u00fctzen, ist das Mitf\u00fchren von Mobiltelefonen und digitalen Aufzeichnungsger\u00e4ten in eingeschaltetem Modus w\u00e4hrend der gesamten Unterrichtszeit verboten. Nur in den Pausen darf mit Handys u.\u00e4. telefoniert werden. Bei Zuwiderhandlungen k\u00f6nnen diese technischen Ger\u00e4te bis zum Ende des Unterrichtstages eingezogen und Ordnungsma\u00dfnahmen ausgesprochen werden.<\/p>\n<h3><strong>Schadensf\u00e4lle und Haftung<\/strong><\/h3>\n<ul>\n<li>Alle Personen, die sich auf dem Schulgel\u00e4nde aufhalten, sind verpflichtet, mit allen schuleigenen Gegenst\u00e4nden und Einrichtungen sorgsam umzugehen.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Aufgrund eigenen Verschuldens besch\u00e4digte oder verlorengegangene B\u00fccher sind zu ersetzen.<\/li>\n<li>Bei vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssig verursachten Sch\u00e4den kann die Landeshauptstadt M\u00fcnchen<\/li>\n<li>Schadensersatzanspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Verursacher geltend machen.<\/li>\n<li>Jede\/r ist verpflichtet, auf sein\/ihr Eigentum zu achten. F\u00fcr Gegenst\u00e4nde, die ohne Notwendigkeit nicht selbst beaufsichtigt werden, besteht keine Haftung; insbesondere besteht f\u00fcr Geld, Schmuck und andere Wertgegenst\u00e4nde, die \u00fcblicherweise f\u00fcr den Schulbesuch nicht notwendig sind, kein bzw. kein voller Ersatzanspruch.<\/li>\n<li>Ist der Verlust oder die Besch\u00e4digung von Sch\u00fclereigentum eingetreten, weil eine pers\u00f6nliche Beaufsichtigung des Gegenstandes nicht m\u00f6glich war und kein in \u00fcblicher Weise verschlie\u00dfbare Verwahreinrichtung bestand, sind Anspr\u00fcche an die Stadtk\u00e4mmerei \u2013 Versicherungsverwaltung zu richten.<\/li>\n<li>Sind verschlie\u00dfbare Verwahreinrichtungen z. B. Schr\u00e4nke vorhanden, die jedoch nicht verschlossen waren, haftet die Landeshauptstadt M\u00fcnchen in ihrer Eigenschaft als Schultr\u00e4ger, Ansprechpartner ist die Stadtk\u00e4mmerei \u2013 Versicherungsverwaltung.<\/li>\n<li>Bei Verlust oder Besch\u00e4digung des Eigentums einer Lehrkraft, kann diese \u2013 im Rahmen der Richtlinien zum Sachschadenersatz \u2013 Ersatz beantragen. Zust\u00e4ndig ist f\u00fcr st\u00e4dtische Lehrer die Landeshauptstadt M\u00fcnchen \u2013 P 21.<\/li>\n<li>Die Landeshauptstadt haftet nicht f\u00fcr Verluste oder Sch\u00e4den am Eigentum au\u00dferschulischer Benutzer, es sei denn, sie beruhen auf vors\u00e4tzlichem Handeln.<\/li>\n<\/ul>\n<h3><strong>Umweltschutz und Energieverbrauch<\/strong><\/h3>\n<p>Alle Personen in der Schule bem\u00fchen sich, auf allen Gebieten dazu beizutragen, dass m\u00f6glichst wenig Abf\u00e4lle an der Schule entstehen. Bei der Pausenverpflegung sind nach M\u00f6glichkeit wiederverwendbare Verpackungen zu nutzen (z.B. Mehrwegflaschen, selbst wieder bef\u00fcllbare Flaschen, wiederverwendbare Pausenbrotboxen usw.).<\/p>\n<p>Insbesondere folgende Einwegverpackungen sind zu vermeiden:<\/p>\n<p>Getr\u00e4nkedosen, Verbundverpackungen f\u00fcr Getr\u00e4nke, Einwegflaschen, Aluminium- und Plastikfolien.<br \/>\nDas Zur\u00fccklassen dieser\u00a0 Einwegverpackungen in der Schule ist untersagt.<\/p>\n<p>Eine getrennte Abfallentsorgung ist unbedingt einzuhalten. Die leeren Getr\u00e4nkeflaschen stellen Sie in den Getr\u00e4nkekasten, der neben dem Restm\u00fcllbeh\u00e4lter steht. Den Restm\u00fcll entsorgen Sie im Restm\u00fcllbeh\u00e4lter.<\/p>\n<p>Jede \u00fcberfl\u00fcssige Beleuchtung ist zu vermeiden, desgleichen die unn\u00f6tige Inbetriebnahme von elektrischen Ger\u00e4ten und der Betrieb elektrischer Ger\u00e4te \u00fcber das notwendige Ma\u00df hinaus.<\/p>\n<p>Das Aufstellen und der Betrieb von Elektroger\u00e4ten durch Sch\u00fcler\/innen in Unterrichts-, SMV- und Aufenthaltsr\u00e4umen ist untersagt.<\/p>\n<p>Die Fenster d\u00fcrfen w\u00e4hrend der Heizperiode nur vor\u00fcbergehend zum L\u00fcften, nicht aber auf Dauer zur Regelung der Raumtemperatur ge\u00f6ffnet werden.<\/p>\n<h3><strong>Brandfall<\/strong><\/h3>\n<p>Im Brandfall gelten die Hinweise und die Fluchtweg-Pl\u00e4ne, die in jedem Raum ausgeh\u00e4ngt sind.<\/p>\n<h3><strong>Sch\u00fcler\/innen-Unfall und ansteckende Krankheiten<\/strong><\/h3>\n<p>Bei Unf\u00e4llen ist:<\/p>\n<ul>\n<li>die n\u00e4chst erreichbare Lehrkraft zu verst\u00e4ndigen<\/li>\n<li>der\/die Verungl\u00fcckte nach den Richtlinien der Ersten Hilfe zu versorgen<\/li>\n<li>das Sekretariat sofort zu informieren<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei ansteckenden Krankheiten gilt die Meldepflicht gem\u00e4\u00df Infektionsschutzgesetz z. B. TBC, Windpocken, Masern, Keuchhusten, Mumps, R\u00f6teln usw.<\/p>\n<h3><strong>Besch\u00e4digung und Verluste<\/strong><\/h3>\n<p>Besch\u00e4digungen und Verluste, die unmittelbar oder mittelbar zu Lasten der Landeshauptstadt M\u00fcnchen gehen (Besch\u00e4digung von Inventar, Fenstern, T\u00fcren, B\u00f6den, W\u00e4nden, Au\u00dfenanlagen; Verluste, insbesondere von Schl\u00fcsseln, sowie Diebst\u00e4hle, auch von nicht st\u00e4dtischem Eigentum, soweit mit Haftungsanspr\u00fcchen verbunden) sind sofort dem Sekretariat oder der Schulleitung zu melden.<\/p>\n<h3><strong>Fundsachen<\/strong><\/h3>\n<p>Fundsachen sind beim Hausmeister (neben dem Lift im EG) abzugeben. Die R\u00fcckgabe der Fundsachen erfolgt zu den am Dienstzimmer des Hausmeisters angeschlagenen \u00d6ffnungszeiten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vorwort Ein reibungsloses Zusammenleben in der Schule ist nur dann gew\u00e4hrleistet, wenn alle Beteiligten aufeinander R\u00fccksicht nehmen und bereit sind, das Eigeninteresse dem Gesamtinteresse unterzuordnen und die notwendigen Regelungen aktiv mitzutragen. Zust\u00e4ndig und verantwortlich f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Bestimmungen sind in erster Linie Schulleitung und Lehrkr\u00e4fte. 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