Informationen an die Ausbildungsbetriebe und Erziehungsberechtigte

Bildquelle: pixabay.com

Liebe Ausbildungsbetriebe, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

an dieser Stelle möchten wir Sie darüber informieren, dass die Entscheidung, eine Klasse / SchülerInnen in Quarantäne zu versetzen, durch das zuständige Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) verfügt wird.

Uns ist bewusst , dass die Umsetzung einer Quarantäneanordnung enorme innerbetriebliche organisatorische Aufgaben erfordert und gerade in der Vorweihnachtszeit belastend ist.

Was passiert, wenn ein*e Schüler*in in einer Klasse positiv auf Covid-19 getestet ist oder Symptome zeigt? 

Wenn während regulärer Unterrichtsphasen ein bestätigter Fall einer Covid-19-Erkrankung in einer Schulklasse auftritt, dann

1. wird die gesamte Klasse für bis zu vierzehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen, (Quarantänezeitraum bestimmt das RGU)

2. wird eine sofortige häusliche Quarantäne durch die zuständige Infektionsschutzbehörde angeordnet und

3. werden die Schüler*innen – vorzugsweise an Tag 5 bis 7 – auf Covid-19 getestet (Organisation erfolgt durch das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt).

Weitere Informationen finden Sie hier!

Vielen Dank für Ihre Kooperation!