Hausordnung

Vorwort

Ein reibungsloses Zusammenleben in der Schule ist nur dann gewährleistet, wenn alle Beteiligten aufeinander Rücksicht nehmen und bereit sind, das Eigeninteresse dem Gesamtinteresse unterzuordnen und die notwendigen Regelungen aktiv mitzutragen.

Zuständig und verantwortlich für die Durchführung der Bestimmungen sind in erster Linie Schulleitung und Lehrkräfte. Sie werden alles daransetzen, die Schüler/innen vor Schaden zu bewahren und ihrer Pflicht gegenüber der Stadt München, Sachschäden zu vermeiden, nachzukommen.

Aufenthalt auf dem Schulgelände

Zum Aufenthalt sind berechtigt:

  • Schüler/innen, Lehrkräfte, Schulleitung, Erziehungsberechtigte, Vertreter der Schulaufsicht und des Schulaufwandträgers, Verwaltungspersonal, Reinigungspersonal, beauftragte Lieferanten und Vertreter von Firmen.
  • schulfremde Personen nur mit Genehmigung des Schulaufwandträgers in Abstimmung mit der Schulleitung (z. B. Presse, Rundfunk, Fernsehen)

Das Schulhaus ist geöffnet: Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Aufsperren und Schließen der Lehrsäle und Fachlehrsäle erfolgt mit Unterrichtsbeginn bzw. –ende. Alle Unterrichtsräume werden nach dem Unterricht oder ihrer Benutzung durch die Lehrkräfte verschlossen. Die Schlüssel dürfen Schülern/innen nicht überlassen werden.

Schüler/innen halten sich auf:

  • während des Unterrichts in Lehrsälen, Fachlehrsälen, Sporthallen, Sportanlagen
    nicht ohne Erlaubnis auf den Gängen, Toiletten und in der Kantine,
  • während der Pausen im Pausenhof, in der Pausenhalle, in der Kantine, in den Gängen

Nach dem Unterricht haben die Schüler/innen das Schulhaus unverzüglich zu verlassen.

Die Öffnungszeiten des Sekretariats (3.Stock, Zimmer 3.31) für Schüler/innen sind angeschlagen.

Stundeneinteilung und Pausen sind laut Hauptstundenplan der im Schulhaus untergebrachten Schulen geregelt.

Ordnung und Sicherheit

Auf dem gesamten Schulgelände (Innen- und Außenbereich) herrscht Rauchverbot.

Das Gebäude darf nur über den Haupteingang (Lindwurmsraße) oder über den direkten Pausenhofeingang betreten bzw. verlassen werden. Der Ein- und Ausgang im Nord- und Südflügel dürfen nur in Notfällen (z. B. Feueralarm) benutzt werden. Diese Türen sind von innen mit einer Fluchtvorrichtung versehen. Daraus ergibt sich, dass die Treppenhäuser im Nord- und Südflügel nur bis zum Erdgeschoss betreten werden dürfen.

In allen Räumen und Räumlichkeiten der Schulhausanlage einschließlich ihrer Außenanlage ist jede Art  von Verschmutzung zu vermeiden. Abfälle sind nur in die entsprechenden Abfalleimer zu deponieren. Die Mülltrennung ist zu beachten. Wände, Mobiliar, Lehr- und Lernmittel dürfen nicht beschriftet oder bemalt werden. Die Toiletten sind sauber zu halten.

Bei vorsätzlicher Verunreinigung der Schulanlagen können Reinigungsgebühren von den Verursacher/innen erhoben werden.

Die Tiefgarage darf von Schülern/innen nicht benutzt werden. Sonderregelungen für Behinderte müssen bei der Schulleitung beantragt werden.

  • Aushänge (Plakate usw.) bedürfen grundsätzlich der Genehmigung der Schulleitung.
  • Die Schüler/innen verlassen zum Unterrichtsende die Unterrichtsräume nach Anweisungen der Lehrkraft in einem ordentlichen Zustand.

Für die Schulsportanlagen gilt eine besondere Benutzerordnung.

Um Unfällen vorzubeugen, ist insbesondere untersagt:

  • das Verlassen der Schulanlage während des Unterrichts oder in den kurzen Pausen ohne Erlaubnis
  • das Mitbringen von Tieren, gefährlichen Gegenständen oder elektro- bzw. gastechnischer Gegenstände
  • das Bedienen von Maschinen oder elektrischen Geräten ohne Aufsicht
  • das Befahren des Schulgeländes mit dem Fahrrad oder einem anderen Fahrzeug
  • die Gefährdung der eigenen Person oder anderer durch gewalttätiges, fahrlässiges und unfallträchtiges Verhalten jeglicher Art (laufen, stoßen, rempeln, Gegenstände werfen usw.)
  • auf Glatteis schlittern, Barfuss laufen usw.
  • das Benutzen von Sportgeräten aller Art (Kickboards, Inlineskater, Skateboards usw.
  • auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Vorplatz Lindwurmstraße)
  • der Genuss alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel innerhalb der Schulanlage
  • das Öffnen und Schließen der Fenster ohne Anweisung der Lehrkraft
  • das Hinauslehnen aus den Fenstern und das Sitzen auf den Fensterbänken

Aus Sicherheitsgründen ist das Gebäude videoüberwacht.

Verbot von Mobiltelefonen und digitalen Aufzeichnungsgeräten

Um einen störungsfreien Unterricht zu gewährleisten und die Persönlichkeitsrechte zu schützen, ist das Mitführen von Mobiltelefonen und digitalen Aufzeichnungsgeräten in eingeschaltetem Modus während der gesamten Unterrichtszeit verboten. Nur in den Pausen darf mit Handys u.ä. telefoniert werden. Bei Zuwiderhandlungen können diese technischen Geräte bis zum Ende des Unterrichtstages eingezogen und Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen werden.

Schadensfälle und Haftung

  • Alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, sind verpflichtet, mit allen schuleigenen Gegenständen und Einrichtungen sorgsam umzugehen.
  • Aufgrund eigenen Verschuldens beschädigte oder verlorengegangene Bücher sind zu ersetzen.
  • Bei vorsätzlichen oder fahrlässig verursachten Schäden kann die Landeshauptstadt München
  • Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verursacher geltend machen.
  • Jede/r ist verpflichtet, auf sein/ihr Eigentum zu achten. Für Gegenstände, die ohne Notwendigkeit nicht selbst beaufsichtigt werden, besteht keine Haftung; insbesondere besteht für Geld, Schmuck und andere Wertgegenstände, die üblicherweise für den Schulbesuch nicht notwendig sind, kein bzw. kein voller Ersatzanspruch.
  • Ist der Verlust oder die Beschädigung von Schülereigentum eingetreten, weil eine persönliche Beaufsichtigung des Gegenstandes nicht möglich war und kein in üblicher Weise verschließbare Verwahreinrichtung bestand, sind Ansprüche an die Stadtkämmerei – Versicherungsverwaltung zu richten.
  • Sind verschließbare Verwahreinrichtungen z. B. Schränke vorhanden, die jedoch nicht verschlossen waren, haftet die Landeshauptstadt München in ihrer Eigenschaft als Schulträger, Ansprechpartner ist die Stadtkämmerei – Versicherungsverwaltung.
  • Bei Verlust oder Beschädigung des Eigentums einer Lehrkraft, kann diese – im Rahmen der Richtlinien zum Sachschadenersatz – Ersatz beantragen. Zuständig ist für städtische Lehrer die Landeshauptstadt München – P 21.
  • Die Landeshauptstadt haftet nicht für Verluste oder Schäden am Eigentum außerschulischer Benutzer, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem Handeln.

Umweltschutz und Energieverbrauch

Alle Personen in der Schule bemühen sich, auf allen Gebieten dazu beizutragen, dass möglichst wenig Abfälle an der Schule entstehen. Bei der Pausenverpflegung sind nach Möglichkeit wiederverwendbare Verpackungen zu nutzen (z.B. Mehrwegflaschen, selbst wieder befüllbare Flaschen, wiederverwendbare Pausenbrotboxen usw.).

Insbesondere folgende Einwegverpackungen sind zu vermeiden:

Getränkedosen, Verbundverpackungen für Getränke, Einwegflaschen, Aluminium- und Plastikfolien.
Das Zurücklassen dieser  Einwegverpackungen in der Schule ist untersagt.

Eine getrennte Abfallentsorgung ist unbedingt einzuhalten. Die leeren Getränkeflaschen stellen Sie in den Getränkekasten, der neben dem Restmüllbehälter steht. Den Restmüll entsorgen Sie im Restmüllbehälter.

Jede überflüssige Beleuchtung ist zu vermeiden, desgleichen die unnötige Inbetriebnahme von elektrischen Geräten und der Betrieb elektrischer Geräte über das notwendige Maß hinaus.

Das Aufstellen und der Betrieb von Elektrogeräten durch Schüler/innen in Unterrichts-, SMV- und Aufenthaltsräumen ist untersagt.

Die Fenster dürfen während der Heizperiode nur vorübergehend zum Lüften, nicht aber auf Dauer zur Regelung der Raumtemperatur geöffnet werden.

Brandfall

Im Brandfall gelten die Hinweise und die Fluchtweg-Pläne, die in jedem Raum ausgehängt sind.

Schüler/innen-Unfall und ansteckende Krankheiten

Bei Unfällen ist:

  • die nächst erreichbare Lehrkraft zu verständigen
  • der/die Verunglückte nach den Richtlinien der Ersten Hilfe zu versorgen
  • das Sekretariat sofort zu informieren

Bei ansteckenden Krankheiten gilt die Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz z. B. TBC, Windpocken, Masern, Keuchhusten, Mumps, Röteln usw.

Beschädigung und Verluste

Beschädigungen und Verluste, die unmittelbar oder mittelbar zu Lasten der Landeshauptstadt München gehen (Beschädigung von Inventar, Fenstern, Türen, Böden, Wänden, Außenanlagen; Verluste, insbesondere von Schlüsseln, sowie Diebstähle, auch von nicht städtischem Eigentum, soweit mit Haftungsansprüchen verbunden) sind sofort dem Sekretariat oder der Schulleitung zu melden.

Fundsachen

Fundsachen sind beim Hausmeister (neben dem Lift im EG) abzugeben. Die Rückgabe der Fundsachen erfolgt zu den am Dienstzimmer des Hausmeisters angeschlagenen Öffnungszeiten.