Berufsschulbeirat

Gemäß Art. 70-72 BayEUG

An Berufsschulen gibt es einen Berufsschulbeirat. Eines seiner Mitglieder ist ein Elternvertreter. Woher die weiteren Mitglieder kommen, regelt die Schulordnung für Berufsschulen.

Der Berufsschulbeirat nimmt die Aufgaben des Elternbeirats und des Schulforums wahr. Im Wesentlichen geht es um Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen Schule, Schülern, Erziehungsberechtigten, Ausbildungsbetrieb, Arbeitswelt und Wirtschaft betreffen.