Die Prüfung
Zwischenprüfung
Es gibt keine Zwischenprüfung mehr. Was Sie am Ende des 2. Ausbildungsjahres schreiben, ist Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung!
Abschlussprüfung
An den Sommer-Abschlussprüfungen nehmen i. d. R. alle Auszubildenden teil, deren Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsvertrag zwischen dem 1. April und dem 30. September des laufenden Jahres endet. Die Anmeldungen müssen von den Betrieben an die IHK geschickt werden.
Wie sieht die Abschlussprüfung aus?
Die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel gliedert sich in Teil 1 und Teil 2 der Gestreckten Abschlussprüfung mit insgesamt fünf Prüfungsbereichen.
Teil 1 umfasst die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre und findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt, bei Verkürzern auch früher. Sie erhalten im Anschluss eine Bescheinigung über Ihre erbrachten Leistungen.
Sie können bei diesem ersten Teil nicht durchfallen und ihn auch nicht bei sehr schlechten Leistungen freiwillig wiederholen, da Sie trotzdem noch die Chance auf Bestehen der Gesamtprüfung haben
Teil 2 umfasst die Inhalte des dritten Ausbildungsjahres und wird am Ende der Ausbildung abgelegt.
In Ihrem Abschlusszeugnis stehen sämtliche Noten der fünf Prüfungsbereiche!
Teil 1(i.d.R. am Ende des 2. Ausbildungsjahres, bei Verkürzern auch früher) |
Teil 2(am Ende der Ausbildung) |
1. Verkauf und Werbemaßnahmen
2. Warenwirtschaft und Kalkulation
3. Wirtschafts- und Sozialkunde
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4. Geschäftsprozesse im Einzelhandel
5. „Fallbezogenes Fachgespräch“ (Mündliche Prüfung)
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Wie werden die Prüfungsteile gewichtet?
Erster Teil:
Zweiter Teil:
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Wann haben Sie die Prüfung bestanden?
- Sie müssen in der Prüfung „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ mindestens die Note 4 erzielen (50 %)
- Sie müssen im „Fachbezogenen Fallgespräch“ (mündliche Prüfung) mindestens die Note 4 erzielen (50 %)
- Ihr Gesamtergebnis aus allen fünf Prüfungsbereichen muss mindestens „ausreichend“ sein, d.h. Sie müssen die Hälfte der insgesamt erzielbaren Punkte schaffen.
- Die drei Prüfungsbereiche im ersten Teil (also i.d.R. nach dem 2. Ausbildungsjahr) sind keine Sperrfächer, das heißt Sie könnten theoretisch hier Fünfer oder sogar Sechser schreiben und trotzdem die Abschlussprüfung bestehen, wenn Sie im zweiten Teil so gut sind, dass Sie insgesamt die Hälfte der Punkte erzielen.
- Sie können eine mündliche Ergänzungsprüfung im schriftlichen Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel (Teil 2) beantragen, wenn Sie dort weniger als 50, aber mindestens 25 Punkte erzielt hatten. Sie findet im Anschluss an die mündliche Prüfung statt und dauert etwa 15 Minuten. Sie haben bestanden, wenn Sie durch die Ergänzungsprüfung dann mindestens 50 Punkte erzielen können – dabei wird die schriftliche Prüfung doppelt gewichtet.
Beispiel: Ergebnis im Fach „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ = 45 Punkte. Nun müssen Sie in der Ergänzungsprüfung mindestens 60 Punkte erzielen (45 x 2 + 60) : 3 = 150 : 3 = 50 Punkte
Eine Ergänzungsprüfung in einem der drei Prüfungsbereiche aus Teil 1 ist nicht möglich.
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zweimal wiederholt werden. Mindestens ausreichende Prüfungsleistungen in einzelnen Prüfungsteilen bzw. Prüfungsbereichen können anerkannt werden.
Falls Sie die schriftliche Prüfung nicht bestehen, müssen auch alle mit der Note 5 oder 6 bewertete Prüfungen des ersten Teils (nach dem 2. Lehrjahr) wiederholt werden.
Eine Teilnahme an der mündlichen Prüfung ist auch bei Nichtbestehen des schriftlichen Teils sinnvoll!
Wann kann ich vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden?
Ein Azubi kann vorzeitig zur Prüfung zugelassen werden, wenn Ausbildungsbetrieb und Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen bescheinigen.
Mit jedem Antrag auf vorzeitige Zulassung ist bei der IHK für München und Oberbayern einzureichen:
- Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs (gelber Antrag)
- Bestätigung der Berufsschule über den Leistungsstand der einzelnen Unterrichtsfächer.
Diese Bestätigung wird von der Schule erstellt und muss mit der Unterschrift des/der Schulleiter/in sowie dem Schulstempel versehen sein. Bitte verwenden Sie nicht das IHK-Formular.
Eine vorzeitige Zulassung ist nur möglich, wenn Sie in den vier Zeugnisfächern Sozialkunde, Einzelhandelsprozesse, Kundenorientiertes Verkaufen und Kaufmännische Steuerung und Kontrolle in den vier Zeugnisfächern Sozialkunde, Einzelhandelsprozesse, Kundenorientiertes Verkaufen und Kaufmännische Steuerung und Kontrolle einen Notenschnitt von mindestens 2,5 erreichen.
Kann ich auch ohne Lehre die Prüfung ablegen?
Sie haben Ihre Ausbildung vor Jahren abgebrochen? Sie benötigen einen Berufsabschluss mit IHK-Zeugnis? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ohne Berufsausbildungsverhältnis zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
- Sie müssen die in der Verordnung des Ausbildungsberufes geforderten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben.
- Der Zeitraum dieser Tätigkeit muss mindestens das Eineinhalbfache der Regelausbildungszeit betragen.
Beispiel: Regelausbildungszeit beim Einzelhändler 3 Jahre: Zeitraum für die „externe Zulassung“ wären hier 4 1/2 Jahre. Die Kosten der Prüfung liegen bei höchstens 210,00 €.
Näheres erfahren Sie bei Ihrer zuständigen IHK.