Die Prüfung
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres statt und prüft Inhalte des 1. Ausbildungsjahres ab (Marketing und Verkauf, Kassieren und Rechnen, Wirtschafts- und Sozialkunde).
- Dauer: 90 Minuten
- ca. 45 Aufgaben
- programmierte Form (Multiple-Choice)
Das Ergebnis der Zwischenprüfung zählt nicht zur Abschlussprüfung.
Abschlussprüfung
An den Sommer-Abschlussprüfungen nehmen i.d.R. alle Auszubildenden teil, deren Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsvertrag zwischen dem 1. April und dem 30. September des laufenden Jahres endet. Die Anmeldungen müssen von den Betrieben an die IHK geschickt werden.
Wie sieht die Abschlussprüfung aus?
Die Abschlussprüfung enthält folgende Bereiche:
Schriftlicher Teil |
Mündlicher Teil |
1. Verkauf und Werbemaßnahmen
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2. Warenwirtschaft und Kalkulation
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3. Wirtschafts- und Sozialkunde
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Wie werden die Prüfungsteile gewichtet?
Verkäufer/innen Schriftlich: |
- Verkauf und Werbemaßnahmen 25 %
- Warenwirtschaft und Kalkulation 15 %
- Wirtschafts- und Sozialkunde 10 %
Mündlich:
- „Fallbezogenes Fachgespräch“ 50 %
Wann haben Sie die Prüfung bestanden?
- Siedürfen in keinem Prüfungsfach die Note 6 haben (weniger als 30 %).
- Sie dürfen in höchstens einem schriftlichen Bereich eine 5 haben(weniger als 50 %).
(Haben Sie zwei „Fünfer“, können Sie auf Antrag eine mündliche Ergänzungsprüfung gemäß AkA-Prüfungskatalog in einem dieser Fächer ablegen, um die Prüfung doch noch zu bestehen). - Sie müssen in der mündlichen Prüfung mindestens die Note 4 haben.
- Im Gesamtergebnis müssen Sie mindestens eine „ausreichende“ Leistung haben, d.h. Sie müssen die Hälfte der erzielbaren Punkte schaffen.
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zweimal wiederholt werden.
Wenn Sie ein drittes Ausbildungsjahr für den Beruf Kauffrau/-mann im Einzelhandel anschließen wollen, wird Ihnen die schriftliche Verkäuferprüfung voll angerechnet.
Bitte lesen Sie in diesem Fall die Prüfungsinfos für Kaufleute im Einzelhandel
Eine Teilnahme an der mündlichen Prüfung ist auch bei Nichtbestehen des schriftlichen Teils sinnvoll!
Wann kann ich vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden?
Ein Azubi kann vorzeitig zur Prüfung zugelassen werden, wenn Ausbildungsbetrieb und Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen bescheinigen.
Mit jedem Antrag auf vorzeitige Zulassung ist bei der IHK für München und Oberbayern einzureichen:
- Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs (gelber Antrag)
- Bestätigung der Berufsschule über den Leistungsstand der einzelnen Unterrichtsfächer.
Diese Bestätigung wird von der Schule erstellt und muss mit der Unterschrift des/der Schulleiter/in sowie dem Schulstempel versehen sein. Bitte verwenden Sie nicht das IHK-Formular.
Eine vorzeitige Zulassung ist nur möglich, wenn Sie in den vier Zeugnisfächern Sozialkunde, Einzelhandelsprozesse, Kundenorientiertes Verkaufen und Kaufmännische Steuerung und Kontrolle in den vier Zeugnisfächern Sozialkunde, Einzelhandelsprozesse, Kundenorientiertes Verkaufen und Kaufmännische Steuerung und Kontrolle einen Notenschnitt von mindestens 2,5 erreichen.
Kann ich auch ohne Lehre die Prüfung ablegen?
Sie haben Ihre Ausbildung vor Jahren abgebrochen? Sie benötigen einen Berufsabschluss mit IHK-Zeugnis? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ohne Berufsausbildungsverhältnis zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
- Sie müssen die in der Verordnung des Ausbildungsberufes geforderten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben.
- Der Zeitraum dieser Tätigkeit muss mindestens das Eineinhalbfache der Regelausbildungszeit betragen.
Beispiel: Regelausbildungszeit beim Verkäufer 2 Jahre: Zeitraum für die ‚externe Zulassung‘ wären hier 3 Jahre. Die Kosten der Prüfung liegen bei höchstens 210,00 €.
Näheres erfahren Sie bei Ihrer zuständigen IHK.