Nachweispflicht entfällt für unsere Berufsschule – Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 01.03.2020 auf Bundesebene. Nach einer Vorgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (KM), das für die Umsetzung in Bayern verantwortlich ist, haben die Städtischen Berufsschulen seit diesem Schuljahr den Masernschutz der Schüler*innen überprüft und – den Vorgaben entsprechend – ggf. Schüler*innen abgewiesen. Zum 29.09.2020 hat das KM diese Regelung jedoch zurückgenommen und Berufsschulen, die räumlich nicht an eine Wirtschaftsschule, Fachoberschule oder eine andere im Anwendungsbereich des Masernschutzgesetzes fallende Schulart (s. KMS vom 28.02.2020) gebunden sind, von diesen Vorschriften befreit. Wir bitten die daraus entstehenden Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.